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   BSG, 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B   

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https://dejure.org/2017,53571
BSG, 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B (https://dejure.org/2017,53571)
BSG, Entscheidung vom 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B (https://dejure.org/2017,53571)
BSG, Entscheidung vom 28. Dezember 2017 - B 8 SO 71/17 B (https://dejure.org/2017,53571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Leistungen in Form eines persönlichen Budgets; Verfahrensrüge; Wahl des vereinfachten Verfahrens ohne mündliche Verhandlung; Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Leistungen in Form eines persönlichen Budgets; Verfahrensrüge; Wahl des vereinfachten Verfahrens ohne mündliche Verhandlung; Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 153 Abs. 4
    Gewährung von Leistungen in Form eines persönlichen Budgets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

    Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B
    Wird das Vorliegen eines Verfahrensmangels geltend gemacht, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann, so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels wie bei einer Verfahrensrüge innerhalb einer zugelassenen Revision zunächst die diesen Verfahrensmangel des LSG (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargelegt werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34 und 36; vgl auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 160a RdNr 16 mwN).

    Darüber hinaus ist die Darlegung zu verlangen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der Rechtsansicht des LSG - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung der Entscheidung besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36), es sei denn, es werden absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung (ZPO) der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (BSGE 4, 281, 288; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 1/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Persönliches Budget - Betreuungsassistenz -

    Auszug aus BSG, 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B
    Demgegenüber habe das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil vom 31.1.2012 (B 2 U 1/11 R) auf die formelle Rechtswidrigkeit eines Bescheides erkannt, weil die Behörde vor Erlass dieses Verwaltungsaktes mit Doppelwirkung das zwingend vorgeschriebene Bedarfsfeststellungsverfahren nicht durchgeführt habe.
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B
    Ein Verstoß gegen § 153 Abs. 4 SGG liegt aber nur vor, wenn das Berufungsgericht bei dem von dieser Regelung eingeräumten Ermessen erkennbar fehlerhaften Gebrauch gemacht hat, etwa wenn der Beurteilung sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zu Grunde liegen (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 7; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 4; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 S 38) und deshalb die Wahl des vereinfachten Verfahrens ohne mündliche Verhandlung unter keinen Umständen zu rechtfertigen ist (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 S 38 f).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B
    Um der Darlegungspflicht zu genügen, muss eine konkrete Rechtsfrage formuliert, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihr angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) dargelegt werden (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 29/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluß -

    Auszug aus BSG, 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B
    Ein Verstoß gegen § 153 Abs. 4 SGG liegt aber nur vor, wenn das Berufungsgericht bei dem von dieser Regelung eingeräumten Ermessen erkennbar fehlerhaften Gebrauch gemacht hat, etwa wenn der Beurteilung sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zu Grunde liegen (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 7; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 4; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 S 38) und deshalb die Wahl des vereinfachten Verfahrens ohne mündliche Verhandlung unter keinen Umständen zu rechtfertigen ist (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 S 38 f).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B
    Ein Verstoß gegen § 153 Abs. 4 SGG liegt aber nur vor, wenn das Berufungsgericht bei dem von dieser Regelung eingeräumten Ermessen erkennbar fehlerhaften Gebrauch gemacht hat, etwa wenn der Beurteilung sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zu Grunde liegen (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 7; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 4; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 S 38) und deshalb die Wahl des vereinfachten Verfahrens ohne mündliche Verhandlung unter keinen Umständen zu rechtfertigen ist (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 S 38 f).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B
    Eine Divergenz liegt nur dann vor, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem tragenden abstrakten Rechtssatz des BSG aufgestellt hätte; eine Abweichung ist erst dann zu bejahen, wenn das LSG diesen Kriterien - wenn auch unter Umständen unbewusst - widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B
    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsfähigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden müssen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39 und § 160a Nr. 31).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B
    Zwar konkretisiert die Hinweispflicht des Vorsitzenden nach § 106 Abs. 1 SGG den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus § 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (vgl nur BVerwGE 36, 264, 266 f).
  • BSG, 14.02.1957 - 8 RV 691/55
  • SG Darmstadt, 14.10.2015 - S 28 SO 229/13
  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 B

    Befreiung eines Architekten von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen

    b) Hinsichtlich der von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geforderten möglichen Kausalität zwischen geltend gemachtem Verfahrensmangel und der angefochtenen Entscheidung stellt sich bei der Rüge der unterlassenen notwendigen Beiladung iS von § 75 Abs. 2 Alt 1 SGG die Frage, ob der Beschwerdeführer auch darlegen muss, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der Rechtsauffassung des LSG - auf dem Mangel beruhen kann (so BSG Beschluss vom 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 17.5.2018 - B 8 SO 1/18 B - Juris RdNr 6; Beschluss des Senats vom 31.7.2018 - B 5 R 38/18 B - Juris RdNr 10; vgl auch BSG Beschluss vom 10.4.2017 - B 6 KA 22/17 B - Juris RdNr 6), oder ob bei einem solchen Verfahrensverstoß der Einfluss auf die Entscheidung entsprechend einem absoluten Revisionsgrund (§ 202 S 1 SGG iVm § 547 ZPO) unwiderlegbar vermutet wird (so BFH Beschluss vom 8.5.2008 - IV B 138/07 - Juris RdNr 9; BFH Beschluss vom 14.11.2008 - IV B 136/07 - Juris RdNr 40; BFH Beschluss vom 21.12.2011 - IV B 101/10 - Juris RdNr 6; vgl auch Ratschow in Gräber, FGO, 8. Aufl 2015, § 115 RdNr 97).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2019 - L 8 SO 226/15
    Ungeachtet der Frage, ob das Fehlen einer Zielvereinbarung auch materiell-rechtliche Voraussetzung eines PB ist (so ausdrücklich LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.3.2019 - L 1 KR 58/19 B ER - juris Rn. 24 m.w.N.; offen gelassen durch BSG, Beschluss vom 28.12.2017 - B 8 SO 71/17 B - juris Rn. 10), hat der Kläger auch materiell gemäß §§ 53, 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX keinen Anspruch auf die von ihm geltend gemachten Leistungen, die sich im Wesentlichen auf eigene Fahrt- und Eintrittskosten u.a. im sportlichen und kulturellen Bereich und damit auf eine Aufstockung der ihm gewährten Grundsicherungsleistungen in den Bereichen Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie Bildung beziehen (vgl. die im Regelbedarf berücksichtigen Verbrauchsausgaben in den Abteilungen 9 und 10 nach BT-Drs. 17/9984, S. 44-47).
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